Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 30. November 2018 - 4 K 1584/17 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem er zum Einsatz einer Schweizer Kinderrente für Jugendhilfemaßnahmen verpflichtet worden ist.
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