Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 06. September 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht der Klägerin während ihres Studiums.
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