LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.11.2015
L 16 R 408/14
Normen:
SGB V § 36 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 28.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 69 R 1317/12

Versorgung mit HörgerätenErstattung der den Festbetrag übersteigenden KostenAblehnung eines NaturalleistungsanspruchsSelbst beschaffte LeistungUrsachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2015 - Aktenzeichen L 16 R 408/14

DRsp Nr. 2016/4298

Versorgung mit Hörgeräten Erstattung der den Festbetrag übersteigenden Kosten Ablehnung eines Naturalleistungsanspruchs Selbst beschaffte Leistung Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung

1. Der Erstattungsanspruch reicht, wie in der Rechtsprechung des BSG geklärt ist, nicht weiter als ein entsprechender - primärer - Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Leistung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben. 2. Der Anspruch ist demgemäß gegeben, wenn die Krankenkasse die Erfüllung eines Naturalleistungsanspruchs rechtswidrig abgelehnt und der Versicherte sich die Leistung selbst beschafft hat, wenn weiterhin ein Ursachenzusammenhang zwischen Leistungsablehnung und Selbstbeschaffung besteht, die selbst beschaffte Leistung notwendig ist und die Selbstbeschaffung eine rechtlich wirksame Kostenbelastung des Versicherten ausgelöst hat. 3. Der erforderliche Ursachenzusammenhang ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gegeben, wenn die Kostenbelastung des Versicherten wesentlich auf der Leistungsversagung der Krankenkasse beruht.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. April 2014 wird zurückgewiesen.