I.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Betriebsrates.
Die Antragsgegnerin ist ein Drogeriemarktunternehmen (im Folgenden: Arbeitgeberin), der Antragsteller der für den Betrieb des Bezirkes P. gewählte Betriebsrat mit Sitz in B. W. (im Folgenden: Betriebsrat).
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