Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) bis 3) wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2014 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 3). Die Revision wird zugelassen.
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