LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 11.03.2008
2 TaBV 36/07
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 26.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 118/07

Verweigerte Zustimmung zur Einstellung eines Briefzustellers bei fehlerhafter Unterrichtung des Betriebsrats über Wochenarbeitszeit - Rechtswidrigkeit dauerhafter Übertragung zusätzlicher Leistungen bei Begründung des Arbeitsverhältnisses

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 2 TaBV 36/07

DRsp Nr. 2008/14668

Verweigerte Zustimmung zur Einstellung eines Briefzustellers bei fehlerhafter Unterrichtung des Betriebsrats über Wochenarbeitszeit - Rechtswidrigkeit dauerhafter Übertragung zusätzlicher Leistungen bei Begründung des Arbeitsverhältnisses

1. Die vollständige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist Voraussetzung dafür, dass die Rechte nach § 99 Abs. 2 BetrVG ordnungsgemäß wahrgenommen werden können; die Unterrichtung durch den Arbeitgeber muss sich auf alle tatsächlichen Umstände erstrecken, welche die Prüfung eines Zustimmungsverweigerungsgrundes ermöglichen.2. Die Arbeitgeberin muss sich an dem ausdrücklichen Inhalt ihrer Unterrichtung festhalten lassen; ergibt sich aus dem Unterrichtungsschreiben etwas anderes als dem Betriebsrat bekannt ist, ist das Unterrichtungsschreiben für den Betriebsrat maßgeblich.