VGH Hessen vom 19.11.1984
HPV TL 11/83
Normen:
BPersVG § 75 ; LPersVGLPersVG Hess § 61 Abs.1 Nr.7;
Fundstellen:
DRsp VI(645)78d-e
ESVGH 35, 101
ZBR 1985, 256

VGH Hessen - 19.11.1984 (HPV TL 11/83) - DRsp Nr. 1992/10573

VGH Hessen, vom 19.11.1984 - Aktenzeichen HPV TL 11/83

DRsp Nr. 1992/10573

d-e. Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats (nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 LPersVG Hessen) (d) für die Anordnung eines absoluten Alkoholverbots während der Dienstzeit; (e) für eine Regelung über Anlässe und Umfang erlaubter Feiern während der Dienstzeit.

Normenkette:

BPersVG § 75 ; LPersVGLPersVG Hess § 61 Abs.1 Nr.7;

»... Nach § 61 Abs. 1 Nr. 7 HPVG [LPersVG Hessen] hat der Personalrat .. mitzubestimmen bei der Regelung der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten in der Dienststelle. ... Die Vorschrift bezieht sich damit auf die Maßnahmen, die das Verhalten der Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit oder ihr allgemeines Verhalten innerhalb der Dienststelle betreffen. Nicht erfaßt werden Anordnungen, die sich auf die Erfüllung der von den Beschäftigten geschuldeten Arbeit beziehen, also mit ihrer Arbeitsleistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, oder diensttechnische Regelungen, die den Ablauf des Dienstes gestalten (BVerwGE 67, 61 ..).