VGH Hessen vom 24.10.1984
HPV TL 29/83
Normen:
BPersVG § 43 ; LPersVG Hess § 42 ;
Fundstellen:
DRsp VI(645)78a-b
ESVGH 35, 87
NJW 1985, 2779

VGH Hessen - 24.10.1984 (HPV TL 29/83) - DRsp Nr. 1992/10574

VGH Hessen, vom 24.10.1984 - Aktenzeichen HPV TL 29/83

DRsp Nr. 1992/10574

a-b. Erforderliche Zustimmung des Dienststellenleiters zur Arbeitsunterbrechung zwecks Beratung durch den Personalrat (a) in dessen Sprechstunden; (b) am Arbeitsplatz des Beschäftigten.

Normenkette:

BPersVG § 43 ; LPersVG Hess § 42 ;

»... Der Beteiligte [Personalrat] ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des AntrSt. [Dienststellenleiter] Beschäftigte .. am Arbeitsplatz aufzusuchen. Ein solches Recht sieht das .. LPersVG Hessen nicht vor. Ein generelles abstraktes Zugangsrecht der Personalratsmitglieder zu den Arbeitsplätzen, das von keinen weiteren Voraussetzungen im Einzelfall abhängig ist, folgt auch nicht aus der personalvertretungsrechtlichen Stellung des Personalrats und der ihm zustehenden Rechte und auferlegten Pflichten .. .