LAG München - Urteil vom 20.05.1999
4 Sa 752/98
Normen:
StGB § 64 ; VKA (Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17.5.1982) § 9 Abs. 1 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 18.06.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 12852/97

Vollzugszulage für Pflegekräfte im Bezirkskrankenhaus

LAG München, Urteil vom 20.05.1999 - Aktenzeichen 4 Sa 752/98

DRsp Nr. 2002/14954

Vollzugszulage für Pflegekräfte im Bezirkskrankenhaus

Pflegekräfte in einer geschlossenen Station eines Bezirkskrankenhauses in Bayern, in der ausschließlich straffällig gewordene Personen zur Entziehung von einer Suchtmittelerkrankung auf Anordnung der Strafgerichte gem. § 64 StGB untergebracht sind, haben Anspruch auf die sog. Vollzugszulage nach § 9 Abs. 1 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17.05.1982 (VKA).

Normenkette:

StGB § 64 ; VKA (Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17.5.1982) § 9 Abs. 1 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Kläger die sogenannte Vollzugszulage über den 1.11.1996 hinaus beanspruchen können.

Der Beklagte ist Träger des Bezirkskrankenhauses ..., eines psychiatrischen Krankenhauses. Dort sind die beiden Kläger auf der Station ... als Pflegekräfte beschäftigt. In den schriftlichen Arbeitsverträgen der Kläger ist die Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber jeweils geltenden Fassung, der einschlägigen Sonderregelung für den BAT und der sonstigen für den Bereich des Arbeitgebers geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassung vereinbart.