Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache durch Rücknahme der Berufung erledigt ist.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Rente wegen Erwerbsminderung, wobei vorab darüber zu entscheiden ist, ob der Rechtsstreit durch Berufungsrücknahme erledigt ist.
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