Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines erstinstanzlichen sozialgerichtlichen Klageverfahrens ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Halle. In dem Klageverfahren begehrt er in der Sache die Bewilligung von Leistungen nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuches - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) entsprechend der Pflegestufe III.
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