Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um die von der Verfügungsklägerin (künftig: Klägerin) verlangte Beschäftigung.
Die Klägerin ist bei der Verfügungsbeklagten (künftig: Beklagte), einem Unternehmen des Einzelhandels, aufgrund schriftlichen Arbeitsvertrages vom 03.05.1990 (Bl. 30 d.A.), zuletzt ergänzt durch Vertrag vom 24.03.2000 (Bl. 23/24 d.A.) zu einer Monatsvergütung von EURO 5.016,66 in der Hauptverwaltung der Beklagten in Frankfurt am Main als Zentraleinkäuferin beschäftigt. In dem Ergänzungsvertrag vom 24.03.2000 heißt es u.a.:
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