Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.11.2013 –
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit mehrerer arbeitgeberseitiger Kündigungen, eines Auflösungsantrags der Beklagten und um Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug.
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