LAG Hamm - Urteil vom 05.06.2014
15 Sa 88/14
Normen:
§ 626 Abs. 1, 2 BGB; § 102 BetrVG; §§ 1 Abs. 1, 2, 9 Abs. 1 KSchG;
Vorinstanzen:
ArbG Rheine, vom 27.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 634/13

Vorsätzliche Pkw-Unfälle zur Erlangung der EntgeltfortzahlungBegründung eines arbeitgeberseitigen AuflösungsantragsGrundsatzes der subjektiven Determination

LAG Hamm, Urteil vom 05.06.2014 - Aktenzeichen 15 Sa 88/14

DRsp Nr. 2014/15428

Vorsätzliche Pkw-Unfälle zur Erlangung der Entgeltfortzahlung Begründung eines arbeitgeberseitigen Auflösungsantrags Grundsatzes der subjektiven Determination

Auch der Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund für eine Kündigung bilden. Das kann bei einer vorsätzlichen Herbeiführung von Pkw-Unfällen zur Erlangung der Entgeltfortzahlung der Fall sein. Stets ist der Arbeitnehmer zu einer solchen Verdachtskündigung anzuhören und Gelegenheit zur Stellungnahme zugeben.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 27.11.2013 – 1 Ca 634/13 – wird einschließlich des Auflösungsantrages der Beklagten zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 626 Abs. 1, 2 BGB; § 102 BetrVG; §§ 1 Abs. 1, 2, 9 Abs. 1 KSchG;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit mehrerer arbeitgeberseitiger Kündigungen, eines Auflösungsantrags der Beklagten und um Ansprüche des Klägers aus Annahmeverzug.

1. 2. 3. 4. 5. 1. 2.