Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Fachsenat für Personalvertretungssachen - Bund -) vom 7. August 2008 sowie der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 14. Februar 2008 werden aufgehoben.
Es wird festgestellt, dass die im Rahmen des Projekts "Herkules" an die BWI-Informationstechnik GmbH und an die BWI-Systeme-GmbH gestellten oder zugewiesenen Beamten und Arbeitnehmer der Bundeswehr im Falle ihrer "Versetzung" an das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr nicht Beschäftigte dieses Amtes werden und damit nicht für den Antragsteller wahlberechtigt und wählbar sind.
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