ArbG Siegen, vom 23.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 19/11
Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens
LAG Hamm, Urteil vom 25.11.2011 - Aktenzeichen 13 SaGa 44/11
DRsp Nr. 2012/3583
Weiterbeschäftigung eines gekündigten Betriebsratsmitglieds für die Dauer des Zustimmungsersetzungsverfahrens
1. Bei Betriebsratsmitgliedern, die durch § 103BetrVG einen besonderen, auch verfahrensmäßig abgesicherten Bestandsschutz erfahren haben, überwiegt im ungekündigten Arbeitsverhältnis regelmäßig das Beschäftigungsinteresse des betroffenen Arbeitnehmers.2. a) Nur unter engen Voraussetzungen, wenn ganz überwiegende und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers es gebieten, kann eine Suspendierung gerechtfertigt sein.b) Der Arbeitgeber kann also nicht bei jedem Verhalten eines Betriebsratsmitgliedes, das möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, die Arbeitsleistung des betroffenen Arbeitnehmers ablehnen; vielmehr ist das dann nur dann möglich, wenn eine Fortbeschäftigung zu erheblichen Gefahren für den Betrieb und/oder die dortigen tätigen Personen führen würde.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.