LAG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 20.02.2008
15 TaBV 2434/07
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 ; BRRG § 123 a Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 01.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 38 BV 3141/07

Weiterbeschäftigung von auf Dauer zugewiesenen Beamten nach befristetem Arbeitsverhältnis in privatisiertem Unternehmen als mitbestimmungspflichtige Einstellung

LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2008 - Aktenzeichen 15 TaBV 2434/07

DRsp Nr. 2008/14261

Weiterbeschäftigung von auf Dauer zugewiesenen Beamten nach befristetem Arbeitsverhältnis in privatisiertem Unternehmen als mitbestimmungspflichtige Einstellung

»1. Werden im Rahmen der Privatisierung eines kommunalen Krankenhauses die dort beschäftigten Beamten auf Dauer gem. § 123 a BRRG dem privaten Träger zugewiesen, wobei gleichzeitig eine Beurlaubung im Beamtenverhältnis und die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt, so stellt die Weiterbeschäftigung dieser Beamten nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG dar, auch wenn nicht erneut ein Arbeitsverhältnis begründet wird.2. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass die beamtenrechtliche Zuweisung zu dem privaten Arbeitgeber rechtskräftig auf Dauer erfolgt. Die notwendige Auswahlentscheidung des Arbeitgebers betrifft zumindest die Auswahl des konkreten Arbeitsplatzes. Dies ist für die Bejahung eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates ausreichend.«

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 ; BRRG § 123 a Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten im Kern über die Frage, ob die Weiterbeschäftigung von Beamten eine Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG darstellt.