LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.12.2006
5 Sa 927/06
Normen:
BGB § 242 § 280 § 613a Abs. 2, 5, 6 ; BetrVG § 111 § 112 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen - 2 Ca 2660/05 lev - 23.06.2006,

Widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Versagung freiwilliger Bonuszahlung an außertariflich Beschäftigten aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung - Abfindungsanspruch aufgrund Sozialplan oder Interessenausgleich erst mit Ausspruch der Kündigung - unsubstantiierter Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Verletzung von Aufklärungspflichten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 927/06

DRsp Nr. 2007/9558

Widersprüchliches Verhalten der Arbeitgeberin bei Versagung freiwilliger Bonuszahlung an außertariflich Beschäftigten aufgrund Gesamtbetriebsvereinbarung - Abfindungsanspruch aufgrund Sozialplan oder Interessenausgleich erst mit Ausspruch der Kündigung - unsubstantiierter Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Unterrichtung über Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers bei Verletzung von Aufklärungspflichten

1. Gewährt die Arbeitgeberin in einer Gesamtbetriebsvereinbarung den außertariflichen Angestellten eine "freiwillige" Leistung ohne weiteren Zusatz auf die "Rechtspflicht" und erwartet sie darüber hinaus von ihnen, dass sie sich für das Unternehmen einsetzen, ist es widersprüchlich und verstößt gegen den Sinn und Zweck der Vereinbarung sowie den von den Mitarbeitern vernünftigerweise gehegten Erwartungen, wenn die Arbeitgeberin sich das Recht vorbehält, jeweils nicht nur über die Höhe sondern auch über das Ob einer solchen zusätzlichen Vergütung zu entscheiden. 2. Auch der Abfindungsanspruch aufgrund eines Sozialplans oder eines Interessenausgleichs entsteht erst mit dem Ausspruch der Kündigung; dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist.