LAG Berlin - Urteil vom 18.06.2002
12 Sa 2413/01
Normen:
BGB § 242 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJ 2003, 161
NZA-RR 2003, 66
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 26.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 96 Ca 10231/01

Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung

LAG Berlin, Urteil vom 18.06.2002 - Aktenzeichen 12 Sa 2413/01

DRsp Nr. 2003/4607

Wiedereinstellungsanspruch nach krankheitsbedingter Kündigung

»1. Die Rechtsprechung des BAG zum Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer betriebsbedingter Kündigung begegnet Bedenken; sie ist nicht auf den Fall einer krankheitsbedingten Kündigung auszudehnen. 2. In jedem Fall kommt ein Wiedereinstellungsanspruch nur für solche Tätigkeiten in Frage, die nach dem Arbeitsvertrag geschuldet wurden und die der Arbeitgeber einseitig zuweisen konnte; unterwertige Beschäftigungen können nicht Gegenstand eines Wiedereinstellungsanspruchs sein.«

Normenkette:

BGB § 242 ; KSchG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten - in zweiter Instanz noch - über einen Wiedereinstellungsanspruch des Klägers nach Ausspruch einer wirksamen personenbedingten Kündigung.