LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 20.11.2007
5 TaBV 23/07
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1 § 87 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 372
AuR 2008, 162
DB 2008, 248
NZA-RR 2008, 184
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck See - 3 BV 90 c/06 - 17.04.2007,

Wirksamer Spruch der Einigungsstelle zum Alkoholverbot für Schiffsbesatzung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2007 - Aktenzeichen 5 TaBV 23/07

DRsp Nr. 2008/1836

Wirksamer Spruch der Einigungsstelle zum Alkoholverbot für Schiffsbesatzung

»1. Das durch den Spruch der Einigungsstelle statuierte absolute Verbot, während der Dienstzeit alkoholische Getränke zu sich zu nehmen als auch das Gebot, bei Dienstantritt nicht unter der Wirkung alkoholischer Getränke zu stehen, entsprechen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und verletzen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Besatzungsmitglieder eines Schiffes nicht unangemessen.