I. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 14.12.2017 -
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle. In der Beschwerdeinstanz ist die Wirksamkeit des Spruchs nur noch insoweit im Streit, als die Arbeitgeberin verpflichtet worden ist, die Budgetabschlüsse der Arbeitgeberin mit den Krankenkassen für die Jahre 2015 und 2016 vorzulegen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|