Auf die Rechtsbeschwerden der Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2012 -
Auf die Beschwerden der Schwerbehindertenvertretung und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 17. Januar 2012 -
Der Antrag wird abgewiesen.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl der Schwerbehindertenvertretung vom 10. November 2010.
Die Antragsteller zu 1. bis 21. sind schwerbehinderte Menschen, die als Arbeitnehmer im Werk U der zu 23. beteiligten Arbeitgeberin beschäftigt sind.
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