LAG Köln - Urteil vom 15.04.2015
3 Sa 204/15
Normen:
TVG § 1; NVBühne § 69;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ha 2/14

Wirksamkeit einer Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung gem. § 69 NVBühne

LAG Köln, Urteil vom 15.04.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 204/15

DRsp Nr. 2020/13355

Wirksamkeit einer Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung gem. § 69 NVBühne

Aus § 69 Abs. 3 NVBühne ergibt sich keine Verpflichtung des Betreibers eines Theaters, ein Änderungsangebot zu unterbreiten, dessen Vertragsbedingungen dem NV-Bühne entsprechen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.09.2014 - 6 Ha 2/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; NVBühne § 69;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Aufhebungsverfahren über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung, die der aufhebungsbeklagte Freistaat (Beklagter) gegenüber dem Aufhebungskläger (Kläger) zur Änderung der Arbeitsbedingungen ausgesprochen hat.

1. 2. 1. 2. 3. 1. 2. 1. 2.