Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.09.2014 -
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Aufhebungsverfahren über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung, die der aufhebungsbeklagte Freistaat (Beklagter) gegenüber dem Aufhebungskläger (Kläger) zur Änderung der Arbeitsbedingungen ausgesprochen hat.
1. 2. 1. 2. 3. 1. 2. 1. 2.
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