Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30.10.2013 -
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 21.02.2012 rechtsunwirksam ist.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen im Wege einer Änderungskündigung.
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