1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 7. und 8. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau vom 28.11.2022 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligten zu 7. und 8. zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl.
Die Beteiligte zu 7. (im Folgenden = Arbeitgeberin) betreibt mit ca. 11.500 Arbeitnehmer/innen in ... ein Werk zur Herstellung von Automobilen. Der Beteiligte zu 8. (im Folgenden = Betriebsrat) ist der im Betrieb der Arbeitgeberin gewählte 37köpfige Betriebsrat.
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