Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger und Berufungskläger (im Folgenden: Kläger) begehrt vom Beklagten und Berufungsgegner (im Folgenden: Beklagter) die Bewilligung des Regelbedarfs bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum von September 2015 bis Februar 2016.
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