LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.12.2011
L 13 VG 75/10
Normen:
SGG § 90; SGG § 92; SGG § 103; SGG § 106; SGG § 118; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 383; OEG § 1; OEG § 10a; BVG § 9 Nr. 3; BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 21.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 (42) VG 69/08

Zulässigkeit der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch Urteil und der Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz durch das LSG im BerufungsverfahrenAnforderungen an das Vorliegen des Verfahrensmangels einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht in einem Rechtsstreit über Ansprüche auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für erlebte Ereignisse als Kind

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.12.2011 - Aktenzeichen L 13 VG 75/10

DRsp Nr. 2020/14572

Zulässigkeit der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch Urteil und der Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz durch das LSG im Berufungsverfahren Anforderungen an das Vorliegen des Verfahrensmangels einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht in einem Rechtsstreit über Ansprüche auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für erlebte Ereignisse als Kind

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2010 wird aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt dem Sozialgericht Düsseldorf vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 90; SGG § 92; SGG § 103; SGG § 106; SGG § 118; SGG § 159 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 383; OEG § 1; OEG § 10a; BVG § 9 Nr. 3; BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) für Ereignisse, die die Klägerin als Kind im Zeitraum von 1953 bis 1973 und während ihrer zweiten Ehe in der Zeit von 1983 bis 1987 erlebt hat.