LAG München, vom 13.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 444/13
ArbG München, vom 13.05.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 15336/12
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds auf die verbleibende Amtszeit des Betriebsrats
BAG, Urteil vom 20.01.2016 - Aktenzeichen 7 AZR 340/14
DRsp Nr. 2016/9730
Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds auf die verbleibende Amtszeit des Betriebsrats
Orientierungssätze des Gerichts:1. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Aufzählung möglicher Sachgründe in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG ist nicht abschließend, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt. Allerdings können sonstige, in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG nicht genannte Sachgründe die Befristung eines Arbeitsvertrags nur dann rechtfertigen, wenn sie den in § 14 Abs. 1TzBfG zum Ausdruck kommenden Wertungsmaßstäben entsprechen und den in dem Sachgrundkatalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.