LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2018
3 Sa 407/18
Normen:
BerlHG § 102;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 09.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 21 Ca 6894/17

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors an einer staatlichen Hochschule in Berlin

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 407/18

DRsp Nr. 2019/2244

Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses eines Universitätsprofessors an einer staatlichen Hochschule in Berlin

I. Nach § 102 Abs. 5 iVm. § 102 Abs. 2 Satz 1 BerlHG kann mit Professoren und Professorinnen an einer staatlichen Hochschule ein auf fünf Jahre befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden. II. Jedenfalls soweit es um die erstmalige Begründung eines befristeten Arbeitsvertrages geht, ist die Befristung nach § 102 Abs. 5 iVm. § 102 Abs. 2 Satz 1 BerlHG zulässig. Der Landesgesetzgeber ist berechtigt, Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren zu regeln (im Anschluss an BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 143/15 und 11. September 2013 - 7 AZR 843/11 -). Der Wirksamkeit steht höherrangiges Recht nicht entgegen. Dies gilt sowohl für das Unions- als auch für Bundesverfassungsrecht.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 9. Januar 2018 - 21 Ca 6894/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BerlHG § 102;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 30. September 2017 geendet hat.