LAG Hamm - Beschluss vom 24.10.2014
13 TaBV 94-13
Normen:
§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG;
Vorinstanzen:
ArbG Bochum, vom 28.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 29-12

Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats hinsichtlich der Anfechtung eines Spruchs einer Einigungsstelle betreffend die Anordnung von Mehrarbeit an einem Wochenende

LAG Hamm, Beschluss vom 24.10.2014 - Aktenzeichen 13 TaBV 94-13

DRsp Nr. 2014/18604

Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats hinsichtlich der Anfechtung eines Spruchs einer Einigungsstelle betreffend die Anordnung von Mehrarbeit an einem Wochenende

Die Einleitung eines Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat setzt voraus, dass der Betriebsrat dies wirksam beschlossen hat. Ein wirksamer Beschluss setzt eine Einladung sämtlicher Betriebsratsmitglieder zu der betreffenden Betriebsratsversammlung voraus.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 28.03.2013 - 4 BV 29/12 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG;

Gründe

A.

Die Beteiligten streiten um die ordnungsgemäße Einleitung des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Bevollmächtigung der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates und inhaltlich um das wirksame Zustandekommen eines Einigungsstellenspruchs.