1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 13.08.2013 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe einer der Klagepartei zustehenden Abfindung und der monatlichen Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten zu 2) und der Begründung eines Vermittlungs- und Qualifizierungsverhältnisses mit der Beklagten zu 1), deren alleinige Gesellschafterin die Beklagte zu 2) ist.
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