Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 29. April 2014 wird verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Rügeführerin wendet sich gegen eine Beschwerdeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren.
Die Rügeführerin hatte beim Sozialgericht Dessau-Roßlau (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|