I.
Der Beteiligte zu 2) beglaubigte am 16.04.2002 die Unterschrift der Beteiligten zu 1) unter einer Grundschuldbestellung nebst Eintragungsantrag zugunsten der Stadt Gronau als Sozialhilfeträger. Die Grundschuld dient der Absicherung des Kostenersatzanspruchs der Stadt Gronau nach § 92c BSHG gegen die Beteiligte zu 1) als Erbin nach ihrer Mutter. Für die Beglaubigung erteilte der Notar am 16.04.2002 eine Kostenrechnung unter Ansatz einer 5/10-Gebühr nach §
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