ArbG Osnabrück, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 516/00
Zum Geltungsbereich der Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers
LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 3 Sa 1477/01 B
DRsp Nr. 2003/9580
Zum Geltungsbereich der Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers
»Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers (vgl. hierzu BAG, Urt. Vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99 - AP 116 zu § 611BGB Fürsorgepflicht) gelten auch für den Umfang der Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit etwaigen Rentennachteilen aufgrund der Vereinbarung geänderter Vertragsbedingungen, z. B. einer Teilzeitregelung.«