LAG Niedersachsen - Urteil vom 08.11.2002
3 Sa 1477/01 B
Normen:
VBL § 98 Abs. 4 ; ZPO § 139 ; ArbGG § 60 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Osnabrück, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 516/00

Zum Geltungsbereich der Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers

LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2002 - Aktenzeichen 3 Sa 1477/01 B

DRsp Nr. 2003/9580

Zum Geltungsbereich der Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers

»Die von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätze über Voraussetzungen und Umfang von Hinweis- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit evtl. Rentennachteilen aufgrund eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers (vgl. hierzu BAG, Urt. Vom 17.10.2000 - 3 AZR 605/99 - AP 116 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) gelten auch für den Umfang der Fürsorgepflicht im Zusammenhang mit etwaigen Rentennachteilen aufgrund der Vereinbarung geänderter Vertragsbedingungen, z. B. einer Teilzeitregelung.«

Normenkette:

VBL § 98 Abs. 4 ; ZPO § 139 ; ArbGG § 60 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin Erstattung eines Rentenschadens.