Die Parteien streiten um den Anspruch des Klägers auf Gewährung tariflichen Zusatzurlaubs für gesundheitlich gefährdete Arbeiter für das Urlaubsjahr 1999.
Der Kläger ist seit 1990 im Abfallwirtschaftsbetrieb der Beklagten als vollzeitbeschäftigter Müllwerker beschäftigt. Er ist als Lader für den Abtransport von Bio-Hausmüll tätig. Kraft beiderseitiger Tarifbindung findet auf das Arbeitsverhältnis der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen (BMT-G) Anwendung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|