Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 31.7.2014 aufgehoben. Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind für den vorliegenden Rechtsstreit zuständig.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Streitwert wird auf € 2.000,-- festgesetzt.
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