Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 18. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.
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