Die Parteien streiten über den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses.
Der 46-jährige, verheiratete und drei Kindern unterhaltsverpflichtete Kläger ist bei der Beklagten seit August 1985 zuletzt als Kranführer gegen ein Monatsbruttoeinkommen von 2.800 & 8364; tätig. Die Beklagte beschäftigt weit mehr als zehn Arbeitnehmer.
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