LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.08.2006
15 TaBV 53/05
Normen:
BetrVG § 1 Abs. 2 Nr. 3 § 93 § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 3, 5 ; AÜG § 14 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 22.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 BV 34/05

Zustimmungsersetzung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.08.2006 - Aktenzeichen 15 TaBV 53/05

DRsp Nr. 2007/1070

Zustimmungsersetzung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

»1. Zur Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG, wenn der Verleiher dem Entleiher Leiharbeitnehmer aus einem Pool nach seiner zeitlichen und personellen Disposition zur Verfügung stellta) für eine feste Grundbesetzungb) für eine wöchentliche und/oder tägliche variable Zusatzbesetzung in der Rotationsendverarbeitung einer Zeitungsdruckerei2. Zur Frage der Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer bei dem Austausch eigener Abrufkräfte durch Leiharbeitnehmer3. Zur Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung von Arbeitsplätzen vor der Einstellung von Leiharbeitnehmern.«

Normenkette:

BetrVG § 1 Abs. 2 Nr. 3 § 93 § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 3, 5 ; AÜG § 14 Abs. 3 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern und über ihre vorläufige Beschäftigung.