A.
Die Beteiligten streiten darum, ob die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zu einer Umgruppierung zu ersetzen ist.
Die antragstellende Arbeitgeberin stellt Hydraulikkomponenten und Komplettsysteme für die Automation her. Auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihr beschäftigten rund 230 Arbeitnehmer, davon ca. 200 im gewerblichen Bereich, findet das Tarifwerk für die chemische Industrie Westfalen Anwendung, unter anderem der Bundesentgelttarifvertrag in der chemischen Industrie (im folgenden kurz: BETV).
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