I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat (Beteiligter zu 2) seine Zustimmung zur Eingruppierung/Umgruppierung der Arbeitnehmer B. L. und R. S. am Standort S. ordnungsgemäß und zu Recht verweigert hat, und zwar insbesondere darüber, ob die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrates per E-Mail frist- und vor allem formgemäß erfolgt ist.
Die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) ist ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen und gehört dem "Deutsche Lufthansa-Konzern" an. Sie beschäftigt weit mehr als 20 Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen. Der Beteiligte zu 2 ist der am Standort S. gebildete - einköpfige - Betriebsrat. Am Standort S. beschäftigte die Arbeitgeberin zum Jahreswechsel 2006/2007 zehn Arbeitnehmer. Dies haben die Beteiligten übereinstimmend im Termin zur Anhörung am 1. August 2008 erklärt (Protokoll Blatt 100 der Akten).
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