I.
Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von vierzehn Leiharbeitnehmern.
Die antragstellende Arbeitgeberin (im Folgenden: P.) betreibt ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie ist ein Konzernunternehmen der V.-AG. Zwischen der V.-AG und der P. besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
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