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Besprechung zu den Urteilen des EuGH v. 06.11.2018 - C-619/16 und C-684/16
Art. 7 RL 2003/88/EG; § 7 BUrlG
I. LeitsatzEin Arbeitnehmer darf Ansprüche auf seinen bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.