2/1.1 Kein automatischer Verlust des Mindesturlaubsanspruchs wegen fehlender Beantragung

Autor: Schrader

Besprechung zu den Urteilen des EuGH v. 06.11.2018 - C-619/16 und C-684/16

Art. 7 RL 2003/88/EG; § 7 BUrlG

I. LeitsatzEin Arbeitnehmer darf Ansprüche auf seinen bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat.