2/1.3 Benachteiligung wegen der Religion

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG v. 25.10.2018 - 8 AZR 501/14

§ 15 Abs. 2 AGG

I. LeitsatzEine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion ist nur zulässig, wenn die Religion eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft darstellt.