II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien streiten über die Erteilung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

Der Kläger war bei der Beklagten im Januar 2019 als Wirtschaftsjurist beschäftigt. Mit seiner Klage begehrte er Auskunft über die von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Überlassung einer Kopie seiner Daten. Im Laufe des Rechtsstreits erteilte die Beklagte die Auskunft, so dass zuletzt nur noch über den Anspruch auf Erteilung einer Datenkopie zu entscheiden war. Der Kläger begehrte, die Beklagte zu verurteilen, "ihm eine Kopie seiner personenbezogenen Daten, die Gegenstand der von ihr vorgenommenen Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen".

Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen, das LAG entsprach ihr teilweise und verurteilte die Beklagte, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten auszuhändigen, die Gegenstand der konkreten Auskunft der Beklagten waren. Den darüberhinausgehenden Antrag wies das LAG ab.