IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Geltendmachung von Ansprüchen nach Art. 15 DSGVO durch (ehemalige) Arbeitnehmer stellt Arbeitgeber regelmäßig vor Herausforderungen. Existiert noch kein etabliertes Verfahren, um das Auskunfts- und Herausgabeverlangen zu erfüllen, sind die von der DSGVO vorgegebenen Fristen - die Ansprüche müssen innerhalb eines Monats erfüllt und eine Verlängerung der Frist gesondert begründet werden - knapp bemessen, um die Auskünfte und Daten zusammenzutragen und aufzubereiten.