2/1.3 Versagung der Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten im Arbeitsgerichtsprozess gem. § 121 ZPO bei Verweigerung der Nutzung elektronischen Rechtsverkehrs in Schleswig-Holstein

Besprechung zum Beschluss des LAG Schleswig-Holstein v. 24.06.2020 - 1 Ta 51/20

§ 121 Abs. 2 ZPO; § 46g ArbGG