I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Arbeitsverhältnis kann fristlos gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer im Vorprozess bewusst falsch vorträgt. Beim versuchten Prozessbetrug als Kündigungsgrund kommt es allein auf die Äußerung im Rahmen des Prozesses und nicht auf die im Vorfeld getätigten Äußerungen an.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2020