Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 23.08.2017 - 10 AZR 859/16
EStG §
ZPO §
GG Art.
WRV Art.
ArbZG § 9 Abs. 1
I. LeitsatzZulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen und damit unpfändbar. Zulagen für Schicht- oder Samstagsarbeit sind dagegen pfändbar.
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