Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.09.2017 - 10 AZR 171/16
MiLoG § 1
EntgFG § 2 Abs. 1
I. LeitsatzDie Entgeltfortzahlung an Feiertagen ist als Untergrenze in Höhe des Mindestlohns vorzunehmen. Gleiches gilt für die Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen.
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