2/1.4 Entgeltfortzahlung an Feiertagen, Nachtarbeitszuschläge und Mindestlohn

Autor: Schrader

Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

MiLoG § 1

EntgFG § 2 Abs. 1

I. LeitsatzDie Entgeltfortzahlung an Feiertagen ist als Untergrenze in Höhe des Mindestlohns vorzunehmen. Gleiches gilt für die Berechnung von Nachtarbeitszuschlägen.