2/1.5 Die Durchführung eines BEM ist keine formelle Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Versetzung

Autor: Kolmhuber

Besprechung zum Urteil des BAG vom 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

SGB IX § 84 Abs. 2

BetrVG § 99 Abs. 1

BetrVG § 95 Abs. 3

GewO § 106

BGB § 315

I. LeitsatzDie Versetzung von der Nacht- zur Tagschicht ist vertragsgemäß, wenn sie insgesamt billigem Ermessen entspricht.